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   VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13   

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VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13 (https://dejure.org/2013,33409)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19.11.2013 - 1 L 833/13 (https://dejure.org/2013,33409)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19. November 2013 - 1 L 833/13 (https://dejure.org/2013,33409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, Art 20 GG, § 24 Abs 1 GlüStVtr SL 2012
    Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Feststellung der Vereinbarkeit von Spielhallen mit Glücksspielrecht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots von Mehrfachkonzessionen und des Mindestabstandsgebots; Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen

  • vdai.de PDF

    Die Verfassungswidrigkeit der Regelungen in § 25 Abs. 1 GlüStV und § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV ist nicht überwiegend wahrscheinlich.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Rechtmäßigkeit der Übergangsregelung im Glücksspielstaatsvertrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Übergangsregelung zu Spielhallen nicht verfassungswidrig

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • VG Ansbach, 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180

    (Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Rechtmäßigkeit des Betriebs von

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13
    Auch in diesem Fall tritt ausnahmsweise das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, in besonderen Fällen zurück (BVerfG, E.v. 19.12.1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261; vgl. auch VG Ansbach B.v. 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180 - juris).

    Mit der beabsichtigten Verhinderung und Bekämpfung der Spielsucht (§ 1 Satz 1 Nr. 1 GlüStV) verfolgt der Gesetzgeber ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel (vgl. VG Ansbach B.v. 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180 - juris; BayVerfGH, E.v. 28.6.2013, Vf. 10-VII-12, Vf. 11 VII-12, Vf. 12-VI-12, Vf. 14-VII-12, Vf. 19-VII-12 - juris), das selbst objektive Berufswahlbeschränkungen rechtfertigen könnte (BVerfG, U.v. 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276).

    Auf die Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Dezember 2011 ist daher nicht abzustellen, da im Änderungsentwurf vom 3. Dezember 2010 und daher frühzeitig der Tag des Zustimmungsbeschlusses der MPK zum Staatsvertrag als Stichtag festgelegt wurde (VG Ansbach B.v. 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180 - juris).

    Dass im GlüÄndStV dann der Stichtag vom 06. April 2011 auf den 28. Oktober 2011 geändert worden ist, weil der Zustimmungsbeschluss der MPK erst am 28. Oktober 2011 erfolgte, war für die Gewerbetreibenden nur vorteilhaft (vgl. VG Ansbach B.v. 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180 - juris).

    Geht die Antragstellerin trotzdem mietvertragliche Verpflichtungen ein und tätigt Investitionen, so geschieht dies auf eigenes Risiko (vgl. VG Ansbach B.v. 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180 - juris).

    Diese Fälle unterscheiden sich jedoch von dem vorliegenden, da sich durch die Regelungen im GlüStV, insbesondere die zusätzliche glücksspielrechtliche Erlaubnispflicht und das Mindestabstandsgebot, die Rechtslage erst ab dem 1. Juli 2012 änderte und sich damals auf die zukünftige Rechtslage bezog (vgl. VG Ansbach B.v. 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180 - juris).

    Darüber hinaus ist auch der Zeitpunkt der Erlaubniserteilung ein tauglicher Abgrenzungsmaßstab (vgl. VG Ansbach B.v. 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180 - juris).

    Die Festlegung des Stichtags auf den 28. Oktober 2011 ist voraussichtlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zu den folgenden Ausführungen: VG Ansbach B.v. 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180 - juris).

    Bereits lange vor dem Zustimmungsbeschluss wurde über den Glücksspieländerungsstaatsvertrag diskutiert und wurden verschiedene Entwürfe gefertigt (VG Ansbach B.v. 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180 - juris).

    Denn erst zum Zeitpunkt der Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis kann die zuständige Behörde abschließend über den gestellten Antrag in sachlicher und persönlicher Hinsicht entscheiden (vgl. VG Ansbach B.v. 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180 - juris).

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13
    Die Regelungen haben damit keinen verfassungsrechtlich besonders engen und strengen Anforderungen unterworfenen echten Rückwirkungsgehalt (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013, Vf. 10-VII-12, Vf. 11 VII-12, Vf. 12-VI-12, Vf. 14-VII-12, Vf. 19-VII-12 - juris).

    Mit der beabsichtigten Verhinderung und Bekämpfung der Spielsucht (§ 1 Satz 1 Nr. 1 GlüStV) verfolgt der Gesetzgeber ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel (vgl. VG Ansbach B.v. 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180 - juris; BayVerfGH, E.v. 28.6.2013, Vf. 10-VII-12, Vf. 11 VII-12, Vf. 12-VI-12, Vf. 14-VII-12, Vf. 19-VII-12 - juris), das selbst objektive Berufswahlbeschränkungen rechtfertigen könnte (BVerfG, U.v. 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276).

    Er greift mit den Vorschriften im Glückspielstaatsvertrag und im Saarländischen Spielhallengesetz, die das Abstandsgebot, das Verbot von Spielhallen in einem baulichen Verbund sowie Übergangsregelungen zum Gegenstand haben, nicht auf das Eigentum der Spielhallenbetreiber zu, sondern stellt Inhalts- und Schrankenbestimmungen für die Nutzung des Eigentums auf (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013, Vf. 10-VII-12, Vf. 11 VII-12, Vf. 12-VI-12, Vf. 14-VII-12, Vf. 19-VII-12 - juris).

    Angesichts des überragend wichtigen Gemeinschaftsguts, das der Gesetzgeber mit der Bekämpfung der Spielsucht verfolgt, muss es ihm möglich sein, das von ihm vertretene Schutzkonzept innerhalb eines vertretbaren Zeitraums in die Tat umzusetzen (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013, Vf. 10-VII-12, Vf. 11 VII-12, Vf. 12-VI-12, Vf. 14-VII-12, Vf. 19-VII-12 - juris).

    Die striktere Regelung für nach dem 28. Oktober 2011 genehmigte Spielhallen, genügt trotz ihrer nicht zu vernachlässigenden Schärfe den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil die tatbestandliche Einbeziehung abgeschlossener Vorgänge in eine neue gesetzliche Regelung dann umso weniger schwer wiegt, wenn die von der Norm Betroffenen konkret mit der Gesetzesänderung rechnen mussten (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013, Vf. 10-VII-12, Vf. 11 VII-12, Vf. 12-VI-12, Vf. 14-VII-12, Vf. 19-VII-12 - juris).

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat insoweit zum Eingriff in die Berufsfreiheit ausgeführt, dass angesichts des hohen Suchtpotentials gerade der in Spielhallen leicht verfügbaren Geldspielautomaten und der mit der Spielsucht verbundenen schwerwiegenden Folgen den angegriffenen Regelungen ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel zu Grunde liegt, das sogar objektive Berufswahlbeschränkungen rechtfertigen könnte (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013, Vf. 10-VII-12, Vf. 11 VII-12, Vf. 12-VI-12, Vf. 14-VII-12, Vf. 19-VII-12 - juris).

    Daher war nach der Beschlussfassung der Ministerpräsidenten in den informierten Kreisen mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags zu rechnen (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013, Vf. 10-VII-12, Vf. 11 VII-12, Vf. 12-VI-12, Vf. 14-VII-12, Vf. 19-VII-12 - juris).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13
    Der Gesetzgeber hat dabei einen relativ breiten Abwägungsspielraum, ob und in welchem Umfang er solche Übergangsregelungen einräumt (BVerfG, U.v. 8.2.1977 - 1 BvR 79/70, 1 BvR 278/70, 1 BvR 282/70 - BVerfGE 43, 242).

    Der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterliegt nur, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (BVerfG, U.v. 8.2.1977 - 1 BvR 79/70, 1 BvR 278/70, 1 BvR 282/70 - BVerfGE 43, 242).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13
    Dies ist nicht zu vermeiden (BVerfG, U.v. 17.12.1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13
    Der Gleichheitssatz ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, B.v. 7.10.1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 - BVerfGE 55, 72 ff.).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13
    Sie ist darauf gerichtet, konkrete, durch das Eigentumsgrundrecht geschützte Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben vollständig oder teilweise zu entziehen (BVerfG, B.v. 10.5.1977 - 1 BvR 514/68, 1 BvR 323/69 - BVerfGE 45, 297, B.v. 12.6.1979 - 1 BvL 19/76 - BVerfGE 52, 1).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13
    Die völlige, übergangs- und ersatzlose Beseitigung einer Rechtsposition kann jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht kommen (vgl. BVerfG, B.v 9.1.1991 - 1 BvR 929/89 - BVerfGE 83, 201 ff.).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13
    Greift der Gesetzgeber in durch Art. 14 GG geschützte subjektive Rechte ein, muss er beachten, dass eine Rechtsänderung, auch wenn sie an sich zulässig ist, nicht abrupt die Substanz einer zur existentiellen Sicherung des Berechtigten getroffenen Entscheidung verändern oder gar zerstören darf (BVerfG, B.v. 1.7.1981 -- 1 BvR 874/77, 1 BvR 322/78, 1 BvR 324/78, 1 BvR 472/78, 1 BvR 543/78, 1 BvR 694/78, 1 BvR 752/78, 1 BvR 753/78, 1 BvR 754/78, 1 BvL 33/80, 1 BvL 10/81, 1 BvL 11/81 - BVerfGE 58, 81 ff.).
  • BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13
    Vielmehr kann der Gesetzgeber im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten - durch die Bestandsgarantie gesicherten - Vertrauen auf den Fortbestand eines wohlerworbenen Rechts verdienen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 24.2.2010, 1 BvR 27/09 - juris).
  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13
    Sie ist darauf gerichtet, konkrete, durch das Eigentumsgrundrecht geschützte Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben vollständig oder teilweise zu entziehen (BVerfG, B.v. 10.5.1977 - 1 BvR 514/68, 1 BvR 323/69 - BVerfGE 45, 297, B.v. 12.6.1979 - 1 BvL 19/76 - BVerfGE 52, 1).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

  • VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13

    Zusätzliche Erlaubnis für bestehende Spielhalle - zur Übergangsregelung in § 51

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09

    Grenzen des Bestandsschutzes einer immissionsschutzrechtlich genehmigten

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

  • VG Magdeburg, 29.01.2014 - 3 B 467/13

    Zweitbescheid gemäß § 25 Abs. 2 SchfHwG

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Schließlich stammt der im Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19. November 2013 (1 L 833/13 - Juris Rn. 16) genannte Entwurf des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags mit Stand vom "6. Oktober 2011" (noch am 3. April 2014 im Internet zu finden auf der Seite von "http://www.forumgewerberecht.de/attachment,attachmentid-3950.html") ebenfalls nicht hinreichend sicher aus einer authentischen Quelle.
  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 2109/13

    Anordnung der Schließung einer Spielhalle

    Der daraufhin von der Klägerin am 18.6.2013 beim Verwaltungsgericht des Saarlandes gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf die Feststellung, dass die streitgegenständlichen Spielhallen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens einstweilen als mit den §§ 24 und 25 GlüStV vereinbar gelten, wurde mit Beschluss der Kammer vom 19.11.2013 - 1 L 833/13 - zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der die streitgegenständlichen Spielhallen betreffenden Verfahren 1 L 2097/13, 1 L 833/13, 1 K 834/13 und 1 K 1501/13 des Verwaltungsgerichts, des Verfahrens 3 B 467/13 des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Beratung waren.

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1501/13

    Spielhallenerlaubnisse zum Betrieb zweier Spielhallen

    Der daraufhin von der Klägerin am 18.6.2013 beim Verwaltungsgericht des Saarlandes gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf die Feststellung, dass die streitgegenständlichen Spielhallen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens einstweilen als mit den §§ 24 und 25 GlüStV vereinbar gelten, wurde mit Beschluss der Kammer vom 19.11.2013 - 1 L 833/13 - zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der die streitgegenständlichen Spielhallen betreffenden Verfahren 1 L 2097/13, 1 L 833/13, 1 K 834/13 und 1 K 2109/13 des Verwaltungsgerichts, des Verfahrens 3 B 467/13 des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Beratung waren.

  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2014 - 19 L 1790/13

    Spielhalle, glücksspielrechtliche Erlaubnis, aufschiebende Wirkung,

    vgl. dazu einerseits Bay. VGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 10 CE 13.1416 - VG Saarlouis, Beschluss vom 19. November 2013 - 1 L 833/13 - und andererseits VG Freiburg, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 5 K 1260/13 - VG Osnabrück, Beschluss vom 24. September 2013 - 1 B 36/13 -, jeweils juris.
  • VG Gelsenkirchen, 18.12.2013 - 19 L 1601/13

    Feststellung, Anordnungsgrund, Untersagung, Ordnungswidrigkeit, Bußgeld,

    Ein repressives Einschreiten durch den Erlass von Bußgeldbescheiden liegt angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen in § 29 Abs. 4 GlüStV, vgl. dazu einerseits Bay. VGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 10 CE 13.1416 - VG Saarlouis, Beschluss vom 19. November 2013 - 1 L 833/13 - und andererseitsVG Freiburg, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 5 K 1260/13 - VG Osnabrück, Beschluss vom 24. September 2013 - 1 B 36/13 -, jeweils juris, auch keineswegs nahe, sondern erscheint angesichts der damit verbundenen rechtlichen Risiken zumindest derzeit nicht zweckmäßig.
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